Anmeldung

Ihr Kind anmelden

Das Anmeldeverfahren für die Grund- und Realschule beginnt jeweils im Herbst für das darauffolgende Schuljahr. Die Anmeldung (auch für Quereinsteiger) erfolgt über einen Aufnahmeantrag, den Sie im Sekretariat erhalten bzw. hier downloaden können. Weitere Informationen zur Anmeldung an unserer Grund- oder Realschule erhalten Sie unten.

An unserem jährlichen Tag der offenen Tür im Oktober / November und an unseren Informationsabenden im Januar / Februar informieren wir Sie gerne persönlich und beantworten Ihre Fragen. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten zukommen lassen, nehmen wir Sie in unsere Interessentenliste auf und senden Ihnen eine Einladung.

Dokumente zum Download und weitere Informationen

Anmeldung Grundschule

Sie möchten Ihr Kind für die 1. Klasse an unserer Schule anmelden? Wir freuen uns! Bitte reichen Sie uns den Aufnahmeantrag für die Grundschule ein und nehmen den Termin zur Vorstellung an der öffentlichen Schule wahr. Mit Erhalt einer schriftlichen Aufnahmebestätigung der CSH können Sie Ihr Kind dann offiziell bei Ihrer zuständigen Grundschule ummelden.

Download Aufnahmeantrag Grundschule  Download Anmeldeinfos

Anmeldung Realschule

Wenn Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn für die 5. Klasse an unserer Realschule anmelden, laden wir Sie und Ihr Kind zu einem Anmeldegespräch mit unserem Schulleiter ein. Nach Erhalt einer schriftlichen Aufnahmebestätigung der CSH müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sollte Ihr Kind wider Erwarten leider keinen Schulplatz an der CSH bekommen, erhalten Sie rechtzeitig von uns Rückmeldung, damit Sie Ihren Sohn / Ihre Tochter fristgerecht an einer anderen weiterführenden Schule anmelden können.

Download Aufnahmeantrag Realschule  Download Anmeldeinfos

Schulgeld

Schulgeld

Als staatlich anerkannte Grund- und Realschule erhalten wir staatliche Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg. Weil diese jedoch die anfallenden Kosten nicht decken, erheben wir ein sozialverträgliches und nach Einkommen gestaffeltes Schulgeld. Dieses liegt zwischen 21 € in der niedrigsten und ca. 400 € in der höchsten Stufe. Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen der Sorgeberechtigten zuzüglich weiterer Einnahmen wie Kindergeld, Unterhaltsleistungen sowie Miet- oder Zinseinnahmen. Im Mittel liegt das Schulgeld bei etwa € 160 pro Monat. Mit der einkommensabhängigen Staffelung, die der Gesetzgeber vorschreibt, soll eine Chancengleichheit im Bildungssystem unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern gesichert werden.

Hier finden Sie die aktuellen Schulgeldtabellen für die einzelnen Schularten: 

Grundschule  Realschule