Aktuelle Hinweise für Eltern (updated 8.1.21)
Leider bleibt das Gebäude der CSH wie alle anderen Schulgebäude in Baden-Württemberg ab Montag den 11. Januar geschlossen.
Unterricht in den Klassenstufen 1 bis 9
Wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, wurde die „Präsenzpflicht“, nicht aber die Schulpflicht ausgesetzt und es findet für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 1 Distanzunterricht statt. Vorerst sollen diese Regelungen bis Ende Januar gelten. Aus dem Ministerium heißt es: „ ...wollen wir in der kommenden Woche auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten mit der Zielsetzung prüfen, dass die Grundschulen ab 18. Januar geöffnet werden.“
Ab Montag, 11.01. gilt für alle Klassen das Fernlernsetting mit Wochenplänen. Dieser Wochenplan wird am Montagvormittag allen Schülerinnen und Schülern der Realschule und am Montagnachmittag allen Grundschülerinnen und Grundschülern auf MS-TEAMS bereitgestellt. Die Wochenpläne enthalten 1) alle Aufgaben und 2) eine Übersicht über die Zeiten, wann Online-Unterricht stattfindet. Wir arbeiten als CSH gemeinsam an den besten Lösungen, damit alle unsere Schülerinnen und Schüler gut organisiert lernen können und in Kontakt bleiben.
Unterricht in der Klassenstufe 10
Obwohl das Kultusministerium für Prüfungsklassen die Möglichkeit gibt, ab 11. Januar präsent an den Schulen zu unterrichten, haben wir uns aufgrund unserer Ausstattung, der eingeübten Möglichkeiten sowie unserer Erfahrung dafür entschieden, dass in der ersten Woche keine SchülerInnen der Klassenstufe 10 an die CSH kommen. Uns ist es wichtig, unnötige Schülerströme zu vermeiden. Den weiteren Weg ab dem 18. Januar lässt das Ministerium aktuell noch offen.
Es kann vorkommen, dass Kernfachlehrer einzelne Schüler bitten, an die Schule zu kommen, um schriftliche Leistungen einzuholen, also Klassenarbeiten zu schreiben. Dieses werden wir jedoch nur sehr vereinzelt machen. Diese Möglichkeit gibt die Verordnung im Hinblick auf die Halbjahresinformationen in den Klassen 1-9 und der Halbjahreszeugnisse in Klasse 10.
Notbetreuung Klassenstufe 1 bis 7
Aufgrund der Kurzfristigkeit der beschlossenen Maßnahmen, werden Schulen wieder eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 anbieten. Diese ist vergleichbar mit dem Betreuungsangebot in der Zeit der vorgezogenen Weihnachtsferien. Wir als Schule können am Vormittag jedoch nur sehr bedingt Notbetreuung UND Fernunterricht zur gleichen Zeit anbieten. Daher bitte ich Sie, diese Notbetreuung tatsächlich auch nur im Fall der NOT zu nutzen. Inhaltlich wird sich die Notbetreuung primär an der Bearbeitung der Wochenaufgaben orientieren. Die Notbetreuung wird zum einen Kindern in seelischer Not angeboten und zum anderen Kindern, deren Eltern diese aus beruflichen Gründen zwingend benötigen. Wenn Sie die Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch, postalisch oder per E-Mail im Sekretariat.